Schweizerische
Interpretenstiftung SIS

Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich
Tel. +41 43 322 10 61
info@interpretenstiftung.ch

Informationen zu Kulturgesuchen

Was wird unterstützt?

Projekte von Künstler*innen und Gruppierungen aus den Bereichen Musik, Tanz und Schauspiel durch Beiträge für Live-Darbietungen und Tourneen im In- und Ausland.

Ein Gesuch muss mindestens 2 Monate vor dem Startdatum eingereicht werden.

Was wird nicht unterstützt?

  • CD- und Videoproduktionen
  • Filme
  • Podcasts
  • Kompositionsaufträge
  • Instrumentenkäufe
  • Publikationen

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  • Projekte aus dem Gebiet der bildenden Künste
  • Stipendien für Ausbildungen
  • Recherche und Werkbeiträge

Einschränkungen

  • Festivals und Preise werden nicht unterstützt. Ausgenommen sind (Teil)-Veranstaltungen mit konkretem thematischen Schwerpunkt (Vernetzung, Gesundheit, Soziale Sicherheit). Anfrage für Vorabklärung (inklusive kurzem Projektbeschrieb) an info@interpretenstiftung.ch.
  • Es wird nur ein Gesuch pro Gesuchsteller und Jahr berücksichtigt.

Der maximal gesprochene Betrag pro Gesuch beträgt CHF 5’000. Gesuche über diesen Betrag werden nur in Ausnahmefällen gesprochen und müssen durch den Stiftungsrat beschlossen werden. Gesuche über CHF 5’000 müssen mindestens 6 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Voraussetzungen

Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein oder die schweizerische oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit.

Das Gesuch muss elektronisch auf der Folgeseite „Gesuchseingabe“ eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet. Zur Vollständigkeit gehören alle darin geforderten Beilagen:

  • Projektbeschrieb
  • detailliertes Budget
  • Motivationsschreiben

Diese Files müssen als .docx, .xlsx oder .pdf formatiert sein und bei der Eingabe der Gesuche hochgeladen werden.

Zum besseren Verständnis der künstlerischen Leistung der Gesuchsteller bevorzugen wir die Angabe von Links im Projektbeschrieb, damit wir vergangene Produktionen im Internet sehen und hören können.

Administratives

  • Ein Gesuch muss spätestens 2 Monate vor dem Startdatum eingereicht werden.
  • Die Bearbeitung eines Gesuches kann bis zu 4 Monaten dauern. Der Beschluss wird ausschliesslich via E-Mail mitgeteilt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
  • Bei personellen Veränderungen in der Projektleitung muss der Wechsel und die Übergabe des Projektes von beiden Parteien schriftlich per Post mit Originalunterschrift bestätigt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel per Ende des Monats nach Erhalt der Abschlussrechnung, Projektbericht und wenn möglich eines Pressespiegels des Projekts. Bitte vergessen Sie nicht die Referenznummer anzugeben, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann.