Von der Kunst alleine lässt sich meist nicht leben. Die Schweizerische Interpretenstiftung (SIS) unterstützt daher Interpret*innen in ihrem Vorhaben, sich nebst ihrer professionellen künstlerischen Tätigkeit ein zweites berufliches Standbein aufzubauen. Finanziert werden gezielte Weiterbildungen, die idealerweise – aber nicht zwingend – das aktuelle künstlerische Berufsfeld erweitern. Gesuche für Weiterbildungen, die nachweislich auf vorhandenen Kompetenzen und Stärken aufbauen, können durch das Förderprogramm «Zweites Standbein» unterstützt werden.
Mit dieser Förderung wird Interpret*innen die Möglichkeit geboten, sich ergänzend zu ihrer künstlerischen Tätigkeit, eine solide und wirtschaftlich nachhaltige berufliche Lebensgrundlage zu schaffen.
Voraussetzungen:
- Das Angebot richtet sich an Interpret*innen, die ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen. Hauptberuflich bedeutet: Die kulturelle Tätigkeit finanziert mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit wird für die kulturelle Tätigkeit eingesetzt.
- Die Weiterbildung muss an einer/m anerkannten Institut/Schule/Hochschule absolviert werden (Nachweis des Studienbeginnes erforderlich).
- Die Weiterbildung muss den Gesuchstellenden ein zweites Standbein mit solidem Einkommen ermöglichen (wirtschaftlichkeit).
- Es gibt keine Altersbeschränkung.
- Es werden maximal CHF 7’000 pro Person gesprochen.
- Falls die Weiterbildung abgebrochen wird, ist die SIS unverzüglich zu informieren und sämtliche gesprochene Beträge sind zurückzuzahlen. In Härtefällen kann der Stiftungsrat entscheiden.
- Der Entscheid der SIS ist rechtskräftig. Es besteht kein Anrecht auf Rekurs oder weitere Erklärungen sowie Absagebegründungen über das eingereichte Gesuch.
Das Gesuch kann ausschliesslich mit diesem Gesuchsformular eingereicht werden und muss VOR Ausbildungsbeginn eintreffen. Gesuchseingaben per E-Mail oder Post werden nicht akzeptiert.
Zwingend hochzuladen sind: Curriculum vitae und Abschlüsse und Diplome der Ausbildung. Ohne diese Dokumente wird ein Gesuch nicht behandelt.
Die Gesuche werden zweimal jährlich durch ein Expert*innengremium beurteilt.
Eingabefristen für 2025 werden noch bekannt gegeben.
Fragen dazu richten Sie bitte schriftlich an gesuche@interpretenstiftung.ch