Die Delegierten von SWISSPERFORM haben einen Beitrag in Höhe CHF 1.4 Mio. zur Unterstützung von Interpretinnen und Interpreten genehmigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in Notlage geraten sind. Die Unterstützungszahlungen werden von der Schweizerischen Interpretenstiftung SIS verteilt.
Mit der von SWISSPERFORM zur Verfügung gestellten Mittel, sollen Interpretinnen und Interpreten subsidiär zur Bundeshilfe aufgefangen werden. Wer also bei der staatlichen Nothilfe durch die Maschen fällt, ist zur Hilfe durch SWISSPERFORM berechtigt. Wir arbeiten direkt mit Suisseculture Sociale, Urheber- oder Leistungsschutzrechtsgesellschaften und Berufsverbänden zusammen und berechtigte KünstlerInnen werden direkt an uns verwiesen.
Wichtig:
- Berechtigte InterpretInnen werden direkt an uns überstellt und zwar von folgenden Partnern: Suisseculture Sociale, Suisa, SIG, SWISSPERFORM, so wie folgende Interpreten-Berufsverbände: SMV, Sonart, tpunkt, SBKV.
- Wir nehmen keine Gesuche direkt entgegen
- Informieren Sie sich hier ausführlich über die Bundeshilfe und ihre Möglichkeiten für Ausfallentschädigung und Nothilfe