SIS kann InterpretInnen in akuten finanziellen Notlagen, verursacht durch Alter, Krankheit, Unfall oder externe Umstände, unterstützen. Entweder durch einmalige Nothilfe oder in Form eines zinslosen Darlehens. Nicht möglich sind langfristige Beiträge an den Lebensunterhalt oder eine Schuldensanierung. Über eine allfällige Unterstützungsleistung entscheidet der Stiftungsrat.
Gesuche können jederzeit schriftlich, via Gesuchsformular auf der Website, an die SIS eingereicht werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie:
- Benutzen Sie ausschliesslich das Gesuchsformular.
- Auf der letzten Seite des Formulars ist Platz für eine kurze Schilderung Ihrer aktuellen Notsituation und dem Grund des Gesuches.
- Dokumente (Arztzeugnisse, Rechnungen, Steuerauszug) können am Schluss der Gesuchseingabe hochgeladen werden (pdf/excel/word).
- Zwingend hochzuladen sind: Curriculum vitae, Kopie des Mietvertrages und der letzten Steuererklärung. Ohne diese Dokumente wird ein Gesuch nicht behandelt.
Unser Stiftungs-Partner «das NETZ»
Die SIS arbeitet eng mit der Stiftung «das NETZ» zusammen: Ein unabhängiges, von Stiftungen aus dem Kulturbereich getragenes Gemeinschaftswerk, welches Kulturschaffenden in Notlagen soziale Beratung und Begleitung anbietet. In allen Landesteilen der Schweiz stehen Fachleute aus dem Sozialbereich zur Verfügung, die im Auftrag der Stiftungen und mit dem Einverständnis der Gesuchstellenden tätig werden.
Folgende Beratungen und Abklärungen werden angeboten:
- Analyse der finanziellen Situation und Erstellen eines Budgets
- Beratung betreffend Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und privaten Versicherern
- Beratung im Umgang mit Ämtern und Institutionen, eventuelle Begleitung beim Gang zu den Behörden
Begleitung im Alter oder während schwerer Krankheit - Beratungen rund um den Arbeitsmarkt und bei Erwerbslosigkeit
- Vermittlung von spezialisierten Beratungs- stellen, z.B. Anwälten, Ärzten, Therapeuten, Schuldensanierungsstellen