Wir unterstützen Initiativen und Formate zur Förderung von Interpret:innen in den Bereichen Vernetzung, Interessenvertretung, Promotion, Repräsentation, Sensibilisierung und Prävention im In- und Ausland mit Förderbeiträgen. Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen, die entsprechende Angebote bereitstellen. Gesuche können laufend eingereicht werden.
- Das Angebot erfüllt folgende Kriterien:
- Wirkung in einem der Themenbereiche der Stiftung (Kultur, Gesundheit, Soziales)
- Schweizweite Ausstrahlung / schweizweites Einzugsgebiet
- Direkt an Interpret:innen aus den Bereichen Musik, Tanz oder Theater gerichtet
- Angebote mit regionalem Fokus können berücksichtigt werden, wenn sie einen besonderen Bedarf in peripheren Regionen abdecken.
- Die Gesucheingabe ist nur nach Vorabklärung möglich. Anfragen – inkl. kurzem Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan – müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn an info@interpretenstiftung.ch geschickt werden.
- Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 6 Monate
- Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
- Auszahlung: spätestens 4 Wochen nach Einreichung des Projektberichts und der Abrechnung
- Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
Fragen?
Es handelt sich um Angebote, die sich gezielt an Interpret:innen richten und diese in einem der folgenden Bereiche unterstützen: Vernetzung, Interessenvertretung, Promotion, Repräsentation, Sensibilisierung und Prävention. Dazu zählen unter anderem Workshops, Weiterbildungen, Konferenzen oder Vernetzungsanlässe. Die Angebote können als eigenständige Veranstaltung oder im Rahmen grösserer Anlässe durchgeführt werden.
Nein. Es werden nur Angebote, die sich an Interpret:innen richten, unterstützt.
Nein. Für die Förderung von Live-Darbietungen und Tourneen reichen Sie bitte hier ein Gesuch ein.
Nachricht an: info@interpretenstiftung.ch