Förderung Interpret:innen

Wir unterstützen Angebote für Interpret:innen in den Bereichen Vernetzung, Interessenvertretung, Promotion, Repräsentation, Sensibilisierung und Prävention im In- und Ausland mit Förderbeiträgen. Gesuche können laufend eingereicht werden.

  • Das Angebot wirkt in einem der Themenbereiche der Stiftung (Kultur, Gesundheit, Soziales), hat eine schweizweite Ausstrahlung / ein schweizweites Einzugsgebiet und richtet sich direkt an Interpret:innen aus den Bereichen Musik, Tanz oder Theater.
  • Die Gesucheingabe ist nur nach Vorabklärung möglich. Anfragen – inkl. kurzem Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan – müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn an info@interpretenstiftung.ch geschickt werden.

  • Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 6 Monate
  • Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
  • Auszahlung: spätestens 4 Wochen nach Einreichung des Projektberichts und der Abrechnung
  • Formales: Per Post eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
  • Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.

Fragen?

Dabei handelt es sich um gezielte Formate für Interpret:innen, die einzeln oder im Rahmen grösserer Anlässe stattfinden können und einem unserer Themenbereiche zugeordnet sind. Dazu zählen unter anderem Workshops, Weiterbildungen, Konferenzen oder Vernetzungsanlässe.

Für die Förderung von Live-Darbietungen und Tourneen reichen Sie bitte hier ein Gesuch ein.

Nein, es werden nur Angebote für Interpret:innen unterstützt.