Wir unterstützen Angebote für Interpret:innen in den Bereichen Vernetzung, Interessenvertretung, Promotion, Repräsentation, Sensibilisierung und Prävention im In- und Ausland mit Förderbeiträgen. Gesuche können laufend eingereicht werden.
- Das Angebot wirkt in einem der Themenbereiche der Stiftung (Kultur, Gesundheit, Soziales), hat eine schweizweite Ausstrahlung / ein schweizweites Einzugsgebiet und richtet sich direkt an Interpret:innen aus den Bereichen Musik, Tanz oder Theater.
- Die Gesucheingabe ist nur nach Vorabklärung möglich. Anfragen – inkl. kurzem Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan – müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn an info@interpretenstiftung.ch geschickt werden.
- Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 6 Monate
- Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
- Auszahlung: spätestens 4 Wochen nach Einreichung des Projektberichts und der Abrechnung
- Formales: Per Post eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
- Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
Fragen?
Dabei handelt es sich um gezielte Formate für Interpret:innen, die einzeln oder im Rahmen grösserer Anlässe stattfinden können und einem unserer Themenbereiche zugeordnet sind. Dazu zählen unter anderem Workshops, Weiterbildungen, Konferenzen oder Vernetzungsanlässe.
Für die Förderung von Live-Darbietungen und Tourneen reichen Sie bitte hier ein Gesuch ein.
Nein, es werden nur Angebote für Interpret:innen unterstützt.
Nachricht an: info@interpretenstiftung.ch