Schweizerische
Interpretenstiftung SIS

Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich
Tel. +41 43 322 10 61
info@interpretenstiftung.ch

Die Stiftung

Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS fördert Projekte von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern im Bereich Musik, Schauspiel und Tanz. Detailliertere Informationen sind unter «Tätigkeitsbereiche» ersichtlich.

Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS wurde am 8. April 1989 von der Schweizerischen Interpretengenossenschaft gegründet. Seit 1993 wird sie regelmässig aus Geldern der Interpreten (Ausübende Phono und Audiovision) der Verwertungsgesellschaft SWISSPERFORM gespiesen (Art. 48 Abs. 2 URG, Abzug für kulturelle und soziale Zwecke).

Aktuelles

Neue Förderkriterien

Die Schweizerische Interpretenstiftung hat ihre Förderkriterien im Bereich Kultur überarbeitet. Die Anpassungen gelten ab dem 1. Februar 2025.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Einführung einer Budgetobergrenze von 80’000 CHF
  • Neue Sparteneinteilung
  • Pro Künstler:in/Gruppierung nur noch eine Eingabe pro Jahr möglich

Bitte prüfen Sie vor Ihrer nächsten Eingabe die Übereinstimmung mit den neuen Kriterien unter Informationen zu Kulturgesuchen.

Angebote zur Förderung von Interpret:innen

Wir unterstützen Angebote für Schweizer Interpret:innen (Musik und Darstellende Künste) in den Bereichen Vernetzung, Interessensvertretung, Promotion, Repräsentation, Sensibilisierung und Prävention im In- und Ausland mit finanziellen Beiträgen.

Voraussetzungen und formale Anforderungen

  • Das Angebot hat schweizweite Ausstrahlung oder Einzugsgebiet.
  • Das Angebot richtet sich direkt an Interpret:innen.
  • Das Angebot ist für Interpret:innen niederschwellig zugänglich.
  • Projektbeiträge sind an Veranstaltungen oder Angebote gebunden.

Administratives

  • Eine Vorabklärung ist zwingend: Anfragen inkl. kurzem Projektbeschrieb und Budget an info@interpretenstiftung.ch.
  • Anfragen zur Vorabklärung müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.