Schweizerische
Interpretenstiftung SIS

Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich
Tel. +41 43 322 10 61
info@interpretenstiftung.ch

(Neue Version) Informationen zu Kulturgesuchen

Ab sofort gelten neue Förderkriterien. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Einführung einer Budgetobergrenze von CHF 80’000
  • Neue Sparteneinteilung (s. Gesuchsformular)
  • Pro Künstler:in/Gruppierung nur noch eine Eingabe pro Jahr möglich

Bitte prüfen Sie vor Ihrer nächsten Eingabe die Übereinstimmung mit den neuen Kriterien. Für Gesuche, die vor dem 1. Februar eingereicht wurden, gelten die neuen Bestimmungen nicht.

 

Was wird unterstützt?

Die Stiftung unterstützt Live-Darbietungen und Tourneen von Künstler:innen und Gruppierungen aus den Bereichen Musik, Tanz und Darstellende Künste.

Die SIS legt Wert auf Originalität, eine klare künstlerische Motivation, Eigenständigkeit, Relevanz und Dringlichkeit des Vorhabens.

Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Darbietungen/Tournee zum Zeitpunkt der Karriere muss erkennbar sein.

Nachhaltige Ansätze werden positiv gewichtet.

Projekte aus der freien Szene und in Nischen werden bevorzugt.

Veranstaltungen, Festivals, Institutionen
Veranstaltungen mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Vernetzung, Gesundheit oder Soziale Sicherheit können unterstützt werden. Die Veranstaltung muss sich an Interpret:innen richten und eine überregionale Ausstrahlung haben. Anfrage für Vorabklärung (inklusive kurzem Projektbeschrieb und Budget) an info@interpretenstiftung.ch.

Allgemeine formale Anforderungen

  • Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein oder schweizerische oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit
  • Ein Gesuch muss mindestens 2 Monate vor dem Datum der ersten Darbietung eingereicht werden.
  • Ein Gesuch muss elektronisch über das Formular Gesuchseingabe eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, Links zu Hörbeispielen und Videoaufnahmen zu erfassen. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet. Ein vollständiges Gesuch umfasst folgende Beilagen:
    • Projektbeschrieb inkl. Darlegung der künstlerischen Motivation
    • Detailliertes Budget und Finanzierungsplan
    • Biografien der Hauptbeteiligten
  • Das Projektbudget darf CHF 80’000 nicht überschreiten.
  • Pro Künstler:in/Gruppierung ist nur eine Eingabe pro Jahr möglich.

 

Tipps zur Erstellung von Fördergesuchen:

https://www.kulturfoerderung.ch/de/tipps/
https://kulturluzern.ch/leitfaden-fur-kulturgesuche

Spartenspezifische formale Anforderungen

  • Gesuchstellende in den Sparten Jazz und Rock/Pop/Urban+ müssen mindestens sechs geplante Auftritte nachweisen können. Eine Ausnahme kann für Newcomer gelten und muss entsprechend im Projektbeschrieb begründet werden.
  • Laienchöre/-orchester werden nur dann unterstützt, wenn sie professionelle Interpret:innen (ohne Dirigent:innen) beiziehen.

Administratives

  • Der maximal gesprochene Betrag pro Gesuch beträgt CHF 5’000. Gesuche über diesen Betrag werden nur in Ausnahmefällen gesprochen und müssen durch den Stiftungsrat beschlossen werden. Anfrage für Vorabklärung (inklusive kurzem Projektbeschrieb und Budget) an info@interpretenstiftung.ch. Anfragen über CHF 5’000 müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
  • Die Bearbeitung eines Gesuches kann bis zu vier Monate dauern. Der Beschluss wird ausschliesslich per E-Mail mitgeteilt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
  • Personelle Veränderungen in der Projektleitung müssen per E-Mail mitgeteilt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel spätestens einen Monat nach Einreichung des Projektberichts, der Abrechnung und – falls vorhanden – eines Pressespiegels und Fotos des Projekts. Geben Sie bitte bei der Einreichung die Referenznummer, die Sie mit der Zusage erhalten haben, an.
  • Per Post eingereichte Unterlagen werden nicht bearbeitet.